Beim Entscheid über Vergabungen werden möglichst konkrete Projekte bevorzugt wie z.B.
- Einrichtungen von Kindergärten, Spielgruppen, Heimen für behinderte Kinder
- Spielgeräte, Spielsachen
- Unterstützung von Musikvereinen / Musikprojekten
- Musikausbildungsbeiträge für Jugendliche
- Beiträge an Musikinstrumente
- Lagerbeiträge
- Beiträge für die Teilnahme an Sportwettkämpfen
- Beiträge an Sportgeräte
- Beiträge für Tenue und Kostüme
- Beiträge für bauliche Einrichtungen, sofern dieselben die Erreichung des Stiftungszweckes in einem namhaften Umfang fördern
Folgende Projekte / Institutionen werden nicht unterstützt:
- Gewinnorientierte Musik- und Sportveranstaltungen
- Sponsoring
- Schulgelder und Stipendien
- Jährliche wiederkehrende Beiträge an Institutionen
- Allgemeine Beiträge an den laufenden Betrieb einer Institution, welche von Gesetzes wegen vom Kanton oder der Gemeinde unterstützt wird
- Nicht Projekt bezogene Beiträge an den Unterhalt von Immobilien
- Politische und religiös-missionarische Vorhaben
- Luxuriöse Projekte