Gesuche

Richtlinien

Beim Entscheid über Vergabungen werden möglichst konkrete Projekte bevorzugt wie z.B.

  • Einrichtungen von Kindergärten, Spielgruppen, Heimen für behinderte Kinder
  • Spielgeräte, Spielsachen
  • Unterstützung von Musikvereinen / Musikprojekten
  • Musikausbildungsbeiträge für Jugendliche
  • Beiträge an Musikinstrumente
  • Lagerbeiträge
  • Beiträge für die Teilnahme an Sportwettkämpfen
  • Beiträge an Sportgeräte
  • Beiträge für Tenue und Kostüme
  • Beiträge für bauliche Einrichtungen, sofern dieselben die Erreichung des Stiftungszweckes in einem namhaften Umfang fördern

Folgende Projekte / Institutionen werden nicht unterstützt:

  • Gewinnorientierte Musik- und Sportveranstaltungen
  • Sponsoring
  • Schulgelder und Stipendien
  • Jährliche wiederkehrende Beiträge an Institutionen
  • Allgemeine Beiträge an den laufenden Betrieb einer Institution, welche von Gesetzes wegen vom Kanton oder der Gemeinde unterstützt wird
  • Nicht Projekt bezogene Beiträge an den Unterhalt von Immobilien
  • Politische und religiös-missionarische Vorhaben
  • Luxuriöse Projekte